§ 15 Wirkung von Genehmigungen und Erklärungen
In Kraft seit 06. April 2007
Up-to-date
Die aus einem Genehmigungsbescheid gemäß §§ 4 oder 11 oder aus einer Erklärung gemäß § 9 erwachsenen Pflichten der Rechtserwerberin oder des Rechtserwerbers gehen auf die Rechtsnachfolger über.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden