Bgld. GFG
Gliederung
1. Hauptstück Krankenanstaltenfinanzierung und weitere Aufgaben nach den Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie Zielsteuerung-Gesundheit
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 4 § 4
Der Burgenländische Gesundheitsfonds ist von allen landesgesetzlich geregelten Abgaben befreit.
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