Bgld. GFG
Gliederung
1. Hauptstück Krankenanstaltenfinanzierung und weitere Aufgaben nach den Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie Zielsteuerung-Gesundheit
3. Abschnitt Organisation
§ 18 § 18
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 61/2025)
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