§ 5 Verweisung
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
§ 5 Verweisung — Bgld. GemSanG 2013
Soweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese Landesgesetze in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.