§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft und ist auf die Rechnungsjahre ab 2019 anzuwenden; gleichzeitig tritt die Verordnung über die Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen durch Gemeinden, LGBl. Nr. 58/2012, außer Kraft.
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