Bgld. GemBG 2014
Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346
Auf Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2017 begründet worden sind, ist § 5 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2016 geltenden Fassung anzuwenden.
§ 157j Bgld. GemBG 2014 · Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 157j
…Über die bei den jeweiligen Landesgesetzblättern angeführten Richtlinien hinaus setzt dieser Landesrechtsakt in der geltenden Fassung folgende Richtlinie um: CELEX-Nr. 32024L1346 § 157j Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 83/2016 Auf Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2017 begründet worden sind, ist § 5 in…
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