Bgld. GemBG 2014
Gliederung
VII. HAUPTSTÜCK Sonderbestimmungen für Gemeindebedienstete in der schulischen Tagesbetreuung
1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
§ 144 § 144
Rückverweise
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 52/2016)
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