§ 139a § 139a
In Kraft seit 01. Januar 2016
Up-to-date
Bgld. GemBG 2014
Gliederung
Das Dienstverhältnis der Gemeindebediensteten-Eisenstadt, Rust endet auch durch Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zur Freistadt Eisenstadt oder zur Freistadt Rust als Magistratsdirektorin oder als Magistratsdirektor.
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