Bgld. GemBG 2014
Gliederung
III. HAUPTSTÜCK Rechte der Gemeindebediensteten
8. Abschnitt Schutz der Gemeindebediensteten vor Benachteiligungen
§ 121 § 121
Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässig.
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