Bgld. GemBG 2014
Gliederung
III. HAUPTSTÜCK Rechte der Gemeindebediensteten
8. Abschnitt Schutz der Gemeindebediensteten vor Benachteiligungen
§ 121 § 121
Rückverweise
Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässig.
Keine Ergebnisse gefunden