Anl. 1
In Kraft seit 01. November 2015
Up-to-date
(Anm.: entfallen mit LGBl. Nr. 52/2016)
Rückverweise
Bgld. GemBG 2014 · Burgenländisches Gemeindebedienstetengesetz 2014
§ 56 Entlohnungsschema
…1) Das Entlohnungsschema I umfasst folgende Entlohnungsgruppen: gv1 = höherer Dienst gv2 = gehobener Dienst gv3 = Fachdienst gv4 = mittlerer Dienst gv5 = Hilfsdienst. (2) Die in der Anlage 1…
§ 68 Überstellung und Vorbildungsausgleich
…1) Überstellung ist die Einreihung von Gemeindebediensteten in eine andere Entlohnungsgruppe. Das Besoldungsdienstalter der Gemeindebediensteten ändert sich anlässlich einer Überstellung nicht. Bei der Überstellung in die…