Soweit in diesem Gesetz auf andere Gesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese Gesetze in der nachstehend angeführten Fassung und mit dem nachstehend angeführten Titel anzuwenden:
1.Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG, BGBl. Nr. 51, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 158/1998,
2.Gehaltsgesetz 1956, BGBl. Nr. 54, in der für die Gemeindebeamten jeweils geltenden Fassung,
3.Hausbesorgergesetz, BGBl. Nr. 16/1970, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 833/1992,
4.Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86, in der für die Gemeindevertragsbediensteten jeweils geltenden Fassung.
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