Dienststellen im Sinne dieses Gesetzes sind die Behörden, Ämter, anderen Verwaltungsstellen, Anstalten und Betriebe der Gemeinden, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungsmäßige oder betriebstechnische Einheit darstellen.
Rückverweise
Bgld. G-PVG · Burgenländisches Gemeinde - Personalvertretungsgesetz
§ 3 Organe
…1) Organe der Personalvertretung sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 1. die Bedienstetenversammlung; 2. der Personalvertreterausschuss (Vertrauenspersonen); 3. der Zentralausschuss; 4. der Personalvertreter(Zentral)wahlausschuss. (2) Personalvertreter im Sinne dieses Gesetzes sind die Mitglieder der Personalvertreterausschüsse und des Zentralausschusses sowie die Vertrauenspersonen. (3) Der Wirkungsbereich der…
§ 16 Personalvertreterwahlausschuss
…Gemeinde noch kein Personalvertreterausschuss besteht, ein solcher aber aufgrund der Bedienstetenzahl erstmals zu wählen ist, sind die Mitglieder des Personalvertreterwahlausschusses von der Bedienstetenversammlung zu bestellen. (4) Bei der Bestellung der Mitglieder des Personalvertreterwahlausschusses ist das Stärkeverhältnis der im Personalvertreterausschuss vertretenen Wählergruppen zu berücksichtigen. Die Auswahl der zu bestellenden Bediensteten obliegt jeweils…