§ 39 Sprachliche Gleichbehandlung
In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date
Soweit in diesem Gesetz personenbezogene Ausdrücke in männlicher Form verwendet werden, gelten sie auch für Personen weiblichen Geschlechts. Sie können, soweit dies sprachlich möglich ist, von Frauen in weiblicher Form verwendet werden.
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