§ 7 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
In Kraft seit 30. November 2017
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Die strategische Jahresplanung gemäß § 4 Abs. 1 hat erstmals für das Budget 2018 zu erfolgen.
(3) Die Sicherstellung der Ablauforganisation gemäß § 4 Abs. 2 hat bis zum 31. Dezember 2018 zu erfolgen.
(4) Der Bericht gemäß § 5 Abs. 1 ist erstmals im Rechnungsabschluss für das Jahr 2017 auszuweisen.
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