Die geplante Errichtung, wesentliche Änderungen oder Erweiterung von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung
1. im Allgemeinen von mehr als 50 kW und höchstens 500 kW oder
2. bei Photovoltaikanlagen von mehr als 100 und höchstens 500 kWpeak
ist der Landesregierung anzuzeigen. Die Anzeige hat unter Anschluss der erforderlichen Unterlagen (§ 6) rechtzeitig vor Beginn der Ausführung zu erfolgen. Wird die Anzeige nicht innerhalb von drei Monaten nach ihrem Einlangen zurückgewiesen, gelten die angezeigten Anlagen als bewilligt. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen beginnt die Frist erst mit Einlangen der fehlenden Unterlagen zu laufen. Die Landesregierung kann die Anzeige, erforderlichenfalls auch unter Vorschreibung von Auflagen und Bedingungen, vor Ablauf dieser Frist mit Bescheid zur Kenntnis nehmen. Die Anzeige ist zurückzuweisen, wenn sich aus den Anzeigeunterlagen oder aus der Art und Weise der Ausführung der Anlagen Zweifel am Vorliegen der für eine Anzeige erforderlichen Voraussetzungen ergeben. Nach einer solchen Zurückweisung kann für das Vorhaben die Durchführung eines Bewilligungsverfahrens beantragt werden.
Rückverweise
Bgld. ElWG 2006 · Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 - Bgld. ElWG 2006
§ 68 Übergangsbestimmungen
…18) Der Regelzonenführer ist verpflichtet, binnen zwei Monaten nach Inkrafttreten der Novelle das Gleichbehandlungsprogramm der Behörde vorzulegen. (19) Unternehmen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bgld. ElWG 2001 elektrische Energie auf einem Betriebsgelände (§ 7 Z 25 ElWOG, BGBl. I Nr. 143/1998) verteilten, gelten als Endverbraucher…
§ 69 Schlussbestimmungen, umgesetzte Richtlinien der Europäischen Union
…42/EWG, ABl. Nr. L 52 vom 21. Feber 2004 S. 50ff, soweit diese nicht durch das Ökostromgesetz umgesetzt wird, 4. Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 27…
§ 8 Genehmigungsverfahren, Anhörungsrechte
…1) Die Behörde hat, ausgenommen in den Fällen des § 7, auf Grund eines Antrages um Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Anlage nach § 5 Abs. 1 oder um Genehmigung der Änderung…
§ 15 Abweichungen vom Genehmigungsbescheid, Änderungen
…Betreiber nur jene im § 10 Abs. 1 Z 2 bis 4 genannten Personen Parteistellung, deren Parteistellung im Verfahren gemäß § 7 oder gemäß § 8 aufrecht geblieben ist. (3) Sonstige Änderungen, die nicht unter Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 fallen…