§ 56 Inkrafttreten
In Kraft seit 13. Mai 2026
Up-to-date
§ 56 Inkrafttreten — Bgld. ChG
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Oktober 2024 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen bis zum 30. September 2025 auch rückwirkend, frühestens jedoch mit 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt werden.
(3) § 55 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
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