§ 36 Begutachtungsrecht
In Kraft seit 01. Oktober 2024
Up-to-date
Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die Angelegenheiten der Chancengleichheit unmittelbar berühren, sind den im Burgenland tätigen Organisationen von Menschen mit Behinderungen im Begutachtungsverfahren zur Stellungnahme zu übermitteln.
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