§ 98 8 Geschlechtsspezifische Bezeichnungen
In Kraft seit 02. Oktober 2001
Up-to-date
§ 98 8 Geschlechtsspezifische Bezeichnungen — Bgld. BSchG 2001
Die in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Bezeichnungen gelten für Frauen in der jeweiligen weiblichen Form.
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