LandesrechtBurgenlandLandesesetzeBurgenländisches Bedienstetenschutzgesetz 20018. Hauptstück Kontrolle des Bedienstetenschutzes3. Abschnitt Sonderbestimmungen für die Kontrolle des Bedienstetenschutzes der Landeslehrer an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen und der Landeslehrer an landwirtschaftlichen Fachschulen§ 93c

§ 93c§ 93c

In Kraft seit 23. März 2017
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