§ 15 Arten von Bauvorhaben
In Kraft seit 11. April 2019
Up-to-date
Im Bauverfahren werden folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:
1. geringfügige Bauvorhaben (§ 16),
2. bewilligungspflichtige Bauvorhaben (§ 17).
Rückverweise
Bgld. BauG · Burgenländisches Baugesetz 1997
§ 35 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
…und VI. Abschnitt dieses Gesetzes anzuwenden. Das Errichten von Heizungsanlagen oder Feuerstätten ist ein anzeigepflichtiges Vorhaben gemäß § 17. (6) Die Bestimmungen der Burgenländischen Baugesetz-Novelle 2008, LGBl. Nr. 53/2008, treten am 1. Juli 2008 in Kraft und sind auf Verfahren, die im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bereits…