§ 15 § 15
In Kraft seit 11. April 2019
Up-to-date
Im Bauverfahren werden folgende Arten von Bauvorhaben unterschieden:
§ 35 Bgld. BauG · Bgld. BauG · Burgenländisches Baugesetz 1997
§ 35 § 35
…und VI. Abschnitt dieses Gesetzes anzuwenden. Das Errichten von Heizungsanlagen oder Feuerstätten ist ein anzeigepflichtiges Vorhaben gemäß § 17. (6) Die Bestimmungen der Burgenländischen Baugesetz -Novelle 2008, LGBl. Nr. 53/2008, treten am 1. Juli 2008 in Kraft und sind auf Verfahren, die im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bereits…
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