Anl. 1
In Kraft seit 11. April 2019
Up-to-date
Rückverweise
Bgld. BauG · Burgenländisches Baugesetz 1997
§ 2 Begriffsbestimmungen
…1) Bauwerke oder Bauten sind Anlagen, die mit dem Boden in Verbindung stehen und zu deren fachgerechter Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind. (2) Gebäude sind überdeckte…
§ 35 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
…und VI. Abschnitt dieses Gesetzes anzuwenden. Das Errichten von Heizungsanlagen oder Feuerstätten ist ein anzeigepflichtiges Vorhaben gemäß § 17. (6) Die Bestimmungen der Burgenländischen Baugesetz-Novelle 2008, LGBl. Nr. 53/2008, treten am 1. Juli 2008 in Kraft und sind auf Verfahren, die im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens bereits anhängig sind, nicht anzuwenden. Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können…