§ 63
In Kraft seit 14. August 2009
Up-to-date
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind mit Ausnahme jener der §§ 4 Abs. 2 und 3 sowie 20 solche des eigenen Wirkungsbereiches.
*) Fassung LGBl.Nr. 43/2009
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