§ 43
In Kraft seit 31. Dezember 1969
Up-to-date
In der Friedhofsgebührenordnung können insbesondere folgende Arten von Friedhofsgebühren ausgeschrieben werden:
a) Grabstättengebühren (§ 44),
b) Gebühren für die Verlängerung des Benützungsrechtes einer Grabstätte (§ 45),
c) Bestattungsgebühren (§ 46),
d) Enterdigungsgebühren (§ 47),
e) Aufbahrungsgebühren (§ 48).
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