Die Erhaltung der Berufsschulen (Berufsschulklassen) und der Schülerheime unterliegt der Aufsicht durch die Bildungsdirektion.
Rückverweise
BerufSchOG 1995 · Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetz 1995
§ 2
…Berufsschulen Aufbau der Berufsschulen § 2 (1) Die Berufsschulen umfassen so viele Schulstufen (Schuljahre), wie es der Dauer des Lehrverhältnisses (Ausbildungsverhältnisses im Sinne des § 30 Berufsausbildungsgesetz) entspricht, wobei jeder Schulstufe - soweit es die Schülerzahl zuläßt - eine Klasse zu entsprechen hat. (2) Bei zu geringer Schülerzahl können mehrere Schulstufen in einer…
§ 8
…wenn 1. der Wohnungsinhaber an einen anderen Dienstort versetzt wird oder aus dem Dienststand ausscheidet; 2. ein Verhalten gesetzt wird, das einen Kündigungsgrund nach § 30 des Mietrechtsgesetzes darstellen würde; 3. die Wohnung auf eine Art verwendet werden soll, die in höherem Maß den Interessen der Schule dient als die gegenwärtige…