Anhänge
Anlage 2PDFRückverweise
BauTG 2015 · Salzburger Bautechnikgesetz 2015
§ 57 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu
…Bauten für Handelsgroßbetriebe, um deren baubehördliche Bewilligung vor dem 1. Jänner 2018 angesucht worden ist, ist § 39 Abs 1a nicht anzuwenden. (2) Die §§ 2, 6 Abs 3, 33 Abs 4 und 4a, 33a, 35a, 37, 37a, 38 Abs 4, 46 Abs…
§ 38 Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
…und Abfahrten herzustellen. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn bauliche Anlagen oder deren Verwendungszweck wesentlich geändert werden und sich dadurch der Bedarf nach Stellplätzen erhöht. (2) Die Zahl und Größe der Stellplätze richten sich: 1. bei Kraftfahrzeug-Stellplätzen nach Art und Zahl der im Hinblick auf den Verwendungszweck der Anlagen zu…