Anhänge
Rückverweise
BauTG 2015 · Salzburger Bautechnikgesetz 2015
§ 47 Ausnahme von der Kanalanschlussverpflichtung
…1) Ausnahmen von der Anschlussverpflichtung gemäß § 16 Abs 3 sind von der Gemeindevertretung (in der Stadt Salzburg vom Gemeinderat) auf Antrag zu bewilligen…