§ 65 § 65Außerkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 34/2025
In Kraft seit 11. Juli 2025
Up-to-date
Der § 20a in der Fassung LGBl.Nr. 34/2025, tritt am 31. Dezember 2030 außer Kraft; bis dahin erlangte Berechtigungen nach § 20a in der Fassung LGBl.Nr. 34/2025 erlöschen am 31. Dezember 2031.
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