LandesrechtVorarlbergLandesesetzeBaugesetz3. Abschnitt Besondere Verpflichtungen aus Anlass von Bauführungen § 10*) Kinderspielplätze und Grünflächen§ 12

§ 12§ 12*) Stellplätze für Kraftfahrzeuge

In Kraft seit 01. Januar 2023
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