§ 7 § 7
In Kraft seit 31. Dezember 2013
Up-to-date
(1) § 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2013 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2) Für die Weiteranwendung des § 2 Z 2 in der bisher geltenden Fassung gilt § 99 Abs 2 und 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden