LandesrechtWienKundmachungenWiener StadtverfassungERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT3. Abschnitt Vom Wirkungsbereich der Gemeinde und ihrer Verwaltungsorgane2. Abteilung Vom Wirkungsbereich des GemeinderatesB. InsbesondereI. Selbstbestimmung § 82§ 85

§ 85c) Skontrierung der Kassen

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date