WStV
Gliederung
ERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT
2. Abschnitt Organe der Gemeinde
9. Abteilung Vom Magistrat
§ 68 § 68
entfällt; LGBl. Nr. 48/2000 vom 11. September 2000.
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