LandesrechtWienKundmachungenWiener StadtverfassungERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT2. Abschnitt Organe der Gemeinde7. Abteilung Von den Ausschüssen und Kommissionen der Bezirksvertretungen§ 66b

§ 66bZusammensetzung und Bestellung der Ausschüsse

In Kraft seit 01. Januar 2014
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