LandesrechtWienKundmachungenWiener StadtverfassungERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT2. Abschnitt Organe der Gemeinde6. Abteilung Von den Bezirksvertretungen§ 65

§ 65Sistierung von Beschlüssen

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