LandesrechtWienKundmachungenWiener StadtverfassungERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT2. Abschnitt Organe der Gemeinde5. Abteilung Von den Ausschüssen und Kommissionen des Gemeinderates§ 59e

§ 59e§ 59e

In Kraft seit 01. August 2025
Up-to-date