WStV
Gliederung
ERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT
1. Abschnitt Rechtliche Stellung, Gebiet und Personen
§ 5 Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder sind jene österreichischen Staatsbürger, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
Rückverweise
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