Gemeindemitglieder sind jene österreichischen Staatsbürger, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
§ 5 WStV · WStV · Wiener Stadtverfassung
§ 5 Gemeindemitglieder
…§ 5 Gemeindemitglieder sind jene österreichischen Staatsbürger, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.…
§ 11 § 11
…der in jedem Wahlkreis zu wählenden Gemeinderatsmitglieder wird nach dem Verhältnis der Zahl der Gemeindemitglieder jedes einzelnen Wahlkreises zur gesamten Zahl der Gemeindemitglieder ( § 5 ) aller Wahlkreise bestimmt. Diese Feststellung erfolgt durch den Bürgermeister. (2) Die Berechnung ist folgendermaßen vorzunehmen: Die Gemeindemitgliederzahlen der Wahlkreise, das sind die Zahlen der Staatsbürger…
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