§ 5 Gemeindemitglieder
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Gemeindemitglieder sind jene österreichischen Staatsbürger, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
Rückverweise
WStV · Wiener Stadtverfassung
§ 11 § 11
…der in jedem Wahlkreis zu wählenden Gemeinderatsmitglieder wird nach dem Verhältnis der Zahl der Gemeindemitglieder jedes einzelnen Wahlkreises zur gesamten Zahl der Gemeindemitglieder (§ 5) aller Wahlkreise bestimmt. Diese Feststellung erfolgt durch den Bürgermeister. (2) Die Berechnung ist folgendermaßen vorzunehmen: Die Gemeindemitgliederzahlen der Wahlkreise, das sind die Zahlen der…