§ 47 WStV · WStV · Wiener Stadtverfassung
§ 47 Vollzug der Beschlüsse
…§ 47 (1) Der Bürgermeister ist außer in den im § 48 angeführten Fällen verpflichtet, für den Vollzug jedes gültigen Beschlusses des Stadtsenates zu sorgen. (2…
§ 54 Beschlußfähigkeit und Beschlußfassung
…3) Dem Vorsitzenden steht das Stimmrecht wie jedem anderen Ausschußmitglied (Ausschußersatzmitglied) zu. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. (4) Die Bestimmungen der §§ 42, 47 und 48 finden auf die Ausschüsse sinngemäß Anwendung.…
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