LandesrechtWienKundmachungenWiener StadtverfassungERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT2. Abschnitt Organe der Gemeinde2. Abteilung Vom Gemeinderat§ 28

§ 28Vollzug und Sistierung der Beschlüsse

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