§ 26 Genehmigung der Anträge des Stadtsenates ohne Verhandlungen
In Kraft seit 16. Mai 2025
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WStV
Gliederung
ERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT
2. Abschnitt Organe der Gemeinde
2. Abteilung Vom Gemeinderat
§ 26 Genehmigung der Anträge des Stadtsenates ohne Verhandlungen
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