§ 130g Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
In Kraft seit 11. Dezember 2025
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WStV
Gliederung
ZWEITES HAUPTSTÜCK (Landesverfassungsrecht)
§ 130g Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Gesetz auf das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz – DSG), BGBl. I Nr. 165/1999 ohne nähere Fassungsbezeichnung verwiesen wird, ist es in der Fassung des BGBl. I Nr. 50/2025 anzuwenden.
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