§ 130f Aufsicht
In Kraft seit 11. Dezember 2025
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Das Parlamentarische Datenschutzkomitee (§ 35a Abs. 1 DSG) ist gemäß § 35a Abs. 2 DSG die zuständige Aufsichtsbehörde für Datenverarbeitungen des Landtags, einschließlich dessen Mitglieder in Ausübung ihres Mandats, gemäß § 130c sowie für Verarbeitungen im Bereich der Verwaltungsangelegenheiten des Landtags.
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