§ 115 § 115
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Stadtsenat, Bürgermeister, Magistratsdirektor und Magistrat haben ihre Bescheide im Wirkungsbereich der Landesverwaltung als „Wiener Landesregierung", „Landeshauptmann von Wien", „Landesamtsdirektor von Wien“ und „Amt der Wiener Landesregierung“ zu erlassen.
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