§ 113 § 113
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
(1) Der Gemeinderat der Stadt Wien ist auch Landtag für Wien. Die vom Gemeinderat eingerichteten Ausschüsse und Kommissionen sind auch Ausschüsse und Kommissionen des Landtages.
(2) Die Gesetzgebungsperiode des Landtages fällt mit der Wahlperiode zusammen.
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