WStV
Gliederung
ERSTES HAUPTSTÜCK WIEN ALS GEMEINDE UND ALS STADT MIT EIGENEM STATUT
3. Abschnitt Vom Wirkungsbereich der Gemeinde und ihrer Verwaltungsorgane
8. Abteilung Vom Wirkungsbereich des Magistrats
§ 111 § 111
entfällt; LGBl. Nr. 46/2013 vom 16. Dezember 2013.
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