§ 111 § 111
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
entfällt; LGBl. Nr. 46/2013 vom 16. Dezember 2013.
§ 141 WStV · WStV · Wiener Stadtverfassung
§ 141 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
…den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes zukommenden Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen, ausgenommen jene nach den §§ 77, 79, 107 und 111 sowie die Verwaltungsstrafverfahren nach § 108 Abs. 2 . Gesetzliche Regelungen für die Besorgung bestimmter Angelegenheiten bleiben unberührt.…
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