Den Umweltausschüssen obliegen neben der Wahrnehmung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben folgende Aufgaben:
1. Erstellung von Konzepten betreffend die Erhaltung und Ausgestaltung der städtischen Grünräume;
2. Vorschläge zur Verbesserung der Umweltbedingungen im Bezirk;
3. Mitwirkung bei der Errichtung und Auflassung von Parkanlagen, sonstigen nicht betrieblich genutzten Grünanlagen und Erholungsflächen;
4. Vorschläge für die Standorte der Ersatzpflanzungen nach dem Wiener Baumschutzgesetz auf öffentlichem Gut;
5. Stellungnahmen zu Rodungen im Rodungsverfahren;
6. Mitwirkung bei der Erstellung der Pläne für die Straßenreinigung, den Winterdienst, die Müll- und Altstoffsammlung sowie bei Maßnahmen zu deren Überwachung.
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