LandesrechtWienKundmachungenWiener Stadtverfassung§ 10

§ 10Wahl der Mitglieder

In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date

(1) Die Mitglieder des Gemeinderates werden auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Verhältniswahlrechtes aller nach der Wiener Gemeindewahlordnung 1996 wahlberechtigten Gemeindemitglieder gewählt.

(2) Ihre Zahl beträgt 100.

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