§ 54 Einteilung des Wirkungsbereichs — Ruster StR 2003
Der Wirkungsbereich der Stadt ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.
§ 54 Ruster StR 2003 · Ruster StR 2003 · Ruster Stadtrecht 2003
§ 54 Einteilung des Wirkungsbereichs
…4. Hauptstück Wirkungsbereich der Stadt § 54 Einteilung des Wirkungsbereichs Der Wirkungsbereich der Stadt ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.…
Rückverweise