Ruster StR 2003
Gliederung
8. Hauptstück Schlussbestimmungen
Art. 1 Artikel I
Auf Grund des Landes-Wiederverlautbarungsgesetzes, LGBl. Nr. 55/1987, wird in der Anlage das Ruster Stadtrecht, LGBl. Nr. 39/1965, wiederverlautbart.
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