Art. 24 Außerkrafttreten des ÖStP 2012
In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date
Der Österreichische Stabilitätspakt 2012 tritt für die Vertragspartner dieser Vereinbarung jeweils rückwirkend mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Der Tiroler Landtag hat diese Vereinbarung in seiner Sitzung vom 25. März 2026 genehmigt. Sie ist gemäß ihrem Art. 21 Abs. 2 erster Satz rückwirkend mit 1. Jänner 2024 zwischen dem Bund, den Ländern Kärnten, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien sowie den Gemeinden in Kraft getreten.
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