Diese Vereinbarung gilt für die Verwaltungsüberprüfung des Projekts „INTERACT Office Vienna 2021-2027“ im Rahmen des EU-Programms INTERACT 2021-2027 gemäß Art. 3 Abs. 3 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 2021/1059 über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäischer territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg), ABl. Nr. L 231 vom 24.06.2021 S. 94, in ihrer jeweils geltenden Fassung (im Folgenden: Interreg-Verordnung).
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