LandesrechtWienKundmachungenVereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie eine Erstversorgungspauschale festgelegt wirdArt. 8

Art. 8Urschrift

In Kraft seit 01. Dezember 2022
Up-to-date